Eine der häufigsten Fragen in meinen Beratungen: „Muss ich eigentlich die Frage nach dem Gehaltswunsch beantworten?“ Meine Antwort: Nein, du musst nicht. Und ich persönlich würde die Frage auch nicht beantworten.
Gründe dafür gibt es zahlreiche. Möglicherweise sind mir die gezahlten Gehälter in einer Branche nicht bekannt. Liege ich mit meinem Gehaltswunsch zu hoch, blamiere ich mich genauso wie umgekehrt. Der zweite Grund liegt in der Tatsache, dass es gar nicht NUR um das monatliche Gehalt geht, sondern um viel mehr. Gibt es ein 13. Gehalt? Bekomme ich Urlaubsgeld? Wenn ja, wieviel? Wie werden meine Überstunden verrechnet? In Freizeit oder in Euro? Bin ich am Unternehmenserfolg beteiligt? Wenn ja: Richtet sich die Provision nach meinem Einsatz oder dem Einsatz der ganzen Firma? Erhalte ich Naturalrabatt? Früher gab es das bekannte Kohledeputat. Heute gibt es Möglichkeiten, die vom Kasten Bier über Brillengläser bis zum Einkaufsgutschein reichen. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Möglicherweise kannst du ein vergünstigtes Dienstfahrzeug nutzen. Oder du erhälst eine zusätzliche Betriebsrente. Oder Vermögenswirksame Leistungen? Vielleicht auch ein subventioniertes Essen in der Kantine. Und immer wichtiger werden nicht-monetäre Anreize wie z.B. ein Wohlfühlklima, die Möglichkeit, den Hund mitzubringen, einen Parkplatz vor der Tür zu haben, ein Gesundheitsmanagement angeboten zu bekommen… solche Dinge sind bereits als Kriterien in Jobbörsen zu wählen. Es ist also sehr schwierig, den Arbeitslohn ausschließlich in Euro umzurechnen. Und schließlich steht noch die Frage im Raum: Wie wichtig ist mir der Arbeitsplatz? Inwieweit bin ich bereit, meinen Gehaltswunsch zu reduzieren, weil mir der Arbeitsplatz – aus welchen Gründen auch immer – sehr wichtig ist?
Wie gesagt: Du kannst, musst die Gehaltsfrage nicht beantworten. Wenn du ich dafür entscheidest, schlage ich ein Gehaltsfenster vor. „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei ca. x-y € Jahresgehalt.“ Solltest du dich zu diesem Thema nicht erklären wollen, bietet sich folgende Lösung an: „Über meine Gehaltsvorstellung unterhalte ich mich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.“
Viel Erfolg wünscht euch
Christina